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   BVerwG, 05.12.2002 - 9 BN 14.02   

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https://dejure.org/2002,15604
BVerwG, 05.12.2002 - 9 BN 14.02 (https://dejure.org/2002,15604)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.2002 - 9 BN 14.02 (https://dejure.org/2002,15604)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - 9 BN 14.02 (https://dejure.org/2002,15604)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Zulassungsgrundes einer Beschwerde - Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache bei Fragen des irrevisiblen Landesrechts - Anforderungen an die hinreichende Darlegung einer Divergenzrüge - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2002 - 9 BN 14.02
    Die - nach Ansicht der Beschwerde - unterbliebene oder fehlerhafte Anwendung dieser Grundsätze im Einzelfall kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ebenso wenig begründen wie der bloße Hinweis der Beschwerde auf die mögliche Verletzung der bundes(verfassungs)rechtlichen kommunalen Selbstverwaltungsgarantie (vgl. näher zu den Anforderungen der Grundsatzrüge Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 m.w.N.).

    Sie rügt in der Sache ebenso wie mit ihrer Grundsatzrüge vielmehr eine fehlerhafte oder unterbliebene Anwendung von Rechtssätzen der genannten Gerichte, was den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an eine Divergenzrüge nicht genügt (vgl. näher BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - a.a.O. - m.w.N.).

    Denn auch insoweit fehlt es an einer substantiierten Darlegung dessen, was der Antragsgegner bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. zu den Substantiierungsanforderungen BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - a.a.O. - m.w.N.).

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2002 - 9 BN 14.02
    Die Beschwerde rügt, das Oberverwaltungsgericht weiche von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 8, 274) ab, weil es Teile der Satzung für unwirksam erklärt, auf die der vom Oberverwaltungsgericht angenommene Rechtsfehler jedoch nicht durchschlage.
  • BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96

    Subventionierte Musikschulgebühren nur für Einwohner bundesrechtlich zulässig

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2002 - 9 BN 14.02
    Ferner weiche das Oberverwaltungsgericht von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 104, 60 sowie Urteil vom 27. Januar 1978 - BVerwG 7 C 44.76 - Buchholz 401.69 Wohnungsbauabgaben Nr. 4) ab, wonach die Ungültigkeit eines Teils einer Satzungsbestimmung dann nicht auf die gesamte Regelung mit der Folge der Gesamtnichtigkeit durchschlage, wenn die Restbestimmung auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleibe und mit Sicherheit anzunehmen sei, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wäre.
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2002 - 9 BN 14.02
    Schließlich sieht die Beschwerde eine Divergenz zu einer weiteren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - NVwZ 2002, 1123), weil das Oberverwaltungsgericht unzulässig in die kommunale Satzungsgewalt eingreife und eine unverhältnismäßige Rechtsfolge (Gesamtnichtigkeit) ausspreche.
  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 44.76

    Gewaltenteilungsprinzip - Erfordernis der Bestimmtheit - Veröffentlichung von

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2002 - 9 BN 14.02
    Ferner weiche das Oberverwaltungsgericht von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 104, 60 sowie Urteil vom 27. Januar 1978 - BVerwG 7 C 44.76 - Buchholz 401.69 Wohnungsbauabgaben Nr. 4) ab, wonach die Ungültigkeit eines Teils einer Satzungsbestimmung dann nicht auf die gesamte Regelung mit der Folge der Gesamtnichtigkeit durchschlage, wenn die Restbestimmung auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleibe und mit Sicherheit anzunehmen sei, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wäre.
  • BVerwG, 07.03.1996 - 6 B 11.96

    Zulassung einer Revision aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der bloßen

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2002 - 9 BN 14.02
    Die Rüge einer Verletzung von Bundes(verfassungs)recht bei der vorinstanzlichen Auslegung und Anwendung irrevisiblen Landesrechts vermag die Zulassung der Grundsatzrevision nur zu rechtfertigen, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Frage gerade des Bundesrechts darlegt, nicht aber dann, wenn nicht das Bundesrecht, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 7. März 1996 - BVerwG 6 B 11.96 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 7 m.w.N.).
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